für den Fachgroßhandel für Luft- und Klimatechnik & Onlineshop
Allgemeines
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Unser Onlineshop richtet sich primär an Gewerbekunden im Sinne des § 14 BGB. Ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) erfolgt nur in Ausnahmefällen und wird im Bestellprozess entsprechend gekennzeichnet.
Kunden müssen bei der Bestellung ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder einen Gewerbenachweis angeben. Falls kein Nachweis vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung abzulehnen.
Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Lieferant ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Vertragsschluss & Bestellvorgang im Onlineshop
Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
Der Kunde gibt mit dem Absenden der Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab.
Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestellbestätigung. Diese stellt noch keine Annahme dar.
Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich per E-Mail oder durch Versand der Ware bestätigen.
Preise & Zahlungsbedingungen für Online-Bestellungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Zahlungsarten:
Vorkasse (Banküberweisung)
Rechnung (nur für Bestandskunden nach Bonitätsprüfung)
Zahlungsfrist: 30 Tage netto für Rechnungskunden.
Skonto: 2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.
Verzugszinsen: 9 % über Basiszinssatz gemäß § 288 BGB.
Sicherungseinbehalte auf Abschlags- oder Schlusszahlungen sind ausgeschlossen. Alternativ kann eine Vertragserfüllungsbürgschaft gestellt werden.
Lieferung & Gefahrübergang
Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer über.
Der Kunde hat offensichtliche Transportschäden sofort dem Frachtführer anzuzeigen.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.
Höhere Gewalt oder unverschuldete Verzögerungen entbinden den Lieferanten von der Lieferpflicht.
Rücknahme mangelfreier Ware:
20 % Abschlag bei originalverpackter Ware.
30 % Abschlag bei geöffneter, unbeschädigter Ware.
Keine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder speziell beschaffter Ware.
Die Ware wird branchenüblich verpackt. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Der Lieferant ist berechtigt, eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen und eine entsprechende Pauschale in Rechnung zu stellen.
Vereinbarte Liefertermine gelten nur unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie ungestörter Transportwege.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen, Lieferantenproblemen oder Transportunterbrechungen, die nicht von uns zu vertreten sind, begründen keinen Anspruch auf Schadens- oder Aufwandsersatz.
Unsere Haftung bei Verzögerungen beschränkt sich auf die Rückerstattung etwaiger Expresszuschläge; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.
Feste Liefertermine, bei denen die Leistung zwingend zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zu einer bestimmten Uhrzeit erfolgen muss ("Fixgeschäfte"), werden von uns grundsätzlich nicht übernommen.
Lieferfristen sind stets unverbindliche Richtwerte, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich einen Fixtermin zugesagt haben.
Widerrufsrecht (nur für Endverbraucher relevant)
Gewerbekunden haben kein Widerrufsrecht.
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern es sich nicht um individuell angefertigte oder speziell bestellte Ware handelt.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher uns innerhalb der Frist schriftlich informieren und die Ware auf eigene Kosten zurücksenden.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Lieferanten.
Der Kunde tritt bereits jetzt Forderungen aus Weiterverkäufen an den Lieferanten ab.
Verarbeitung der Ware führt zu Miteigentum des Lieferanten.
Falls die dem Lieferanten gegebenen Sicherheiten dessen Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, verpflichtet sich der Lieferant, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben.
Gewährleistung
Der Kunde muss erkennbare Mängel innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich melden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ein Rücktritt ist erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen möglich.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung.
Erhält der Kunde eine fehlerhafte Montageanleitung, wird nur eine mangelfreie Anleitung nachgeliefert, wenn der Fehler die ordnungsgemäße Montage behindert.
Haftungsbeschränkung
Der Lieferant haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lieferant nur für wesentliche Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Bestellwert.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Elektronische Kommunikation & Rechnungen
Rechnungen werden standardmäßig elektronisch per E-Mail versandt.
Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Lieferanten.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Lieferanten, sofern der Kunde Kaufmann ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand: August 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Ein Vertrag zwischen Besteller und Lieferant kommt nur dann zustande, wenn diese Verkaufs- und Lieferbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Weder das Schweigen des Lieferanten auf der Einbeziehung entgegenstehender Erklärungen des Bestellers noch die Vornahme von Vertragserfüllungshandlungen ist als Annahme eines Vertragsangebotes zu anderen als den nachfolgenden Verkaufs und Lieferbedingungen auszulegen. Einkaufsbedingen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Lieferant ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Lieferanten erfolgen freibleibend, die Annahme einer Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Technische Abweichungen von den bestellten Gegenständen sind den übersandten Katalogen, technischen Unterlagen usw. zu entnehmen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.
Preise
Die angegebenen Preise werden aufgrund der am Tag der Angebotsabgabe bestehenden Lohn- und Materiakosten binnen 3 Monaten nach Angebotsabgabe berechnet. Erhöhen sich die Lohn- und Materialkosten binnen 3 Monaten nach Angebotsabgabe, ist der Lieferant berechtigt, die am Tage der Lieferungen nach den erhöhten Gestehungskosten berechneten Preise zu verlangen.
Zahlung und Aufrechnung
Die Zahlung ist nach Vereinbarung im genannten Zahlungsziel zu tätigen.
Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Lieferant Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz verlangen, falls der Besteller nicht nachweist, dass der wirklich entstandene Verzugsschaden geringer ist.
Gefahrübergang Die Gefahr für den Liefergegenstand geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung, Schadenersatzansprüche gegen den Frachtführer sind vom Besteller geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten (Kontokorrentvorbehalt).
Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern. In diesem Fall tritt der Besteller die aufgrund der Veräußerung entstehenden Forderungen im Voraus an den Lieferanten ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist, bis zur Höhe der ihm gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist untersagt. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Besteller verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekanntzugeben und den Lieferanten die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Nachweise zu geben.
Bei Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Lieferant Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Lieferanten gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware (Verarbeitungs- und Vermischungsklausel).
Übersteigt der Wert der dem Lieferanten gegebenen Sicherheiten seine Forderungen um mehr als 20% ist der Lieferant auf Verlangen verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben.
Untersuchungs- und Rügepflicht Der Besteller hat den Liefergegenstand spätestens 8 Tage nach Erhalt zu untersuchen und dem Lieferanten binnen weiterer 2 Tage erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die frist- und formgerechte Mängelrüge, gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dies dem Lieferanten schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt der Liefergegenstand auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.
Gewährleistung
Der Lieferant leistet Gewähr für die fehlerlose Beschaffenheit des Liefergegenstandes entsprechend den Katalogangaben.
Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind beschränkt auf die kostenlose Ersatzlieferung eines mangelfreien Liefergegenstandes. Darüber hinaus hat der Besteller aufgrund des Mangels keine Ansprüche gegen den Lieferanten, insbesondere nicht auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten oder des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens. Lediglich beim Fehlen einer schriftlichen zugesicherten Eigenschaft leistet der Lieferant Schadensersatz bis zur Höhe des Werts des Liefergegenstandes.
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate nach Lieferung.
Ansprüche gegen Dritte, Fremdfabrikate Für alle Liefergegenstände oder Teile dieser Liefergegenstände, die nicht vom Lieferanten hergestellt wurden, gelten die allgemeinen Verkaufs,- Lieferungs- und Gewährleistungsvorschriften der betreffenden Hersteller, soweit der Lieferant dem Besteller Hersteller ausdrücklich benannt hat.
Erfüllungsort und Gerichtsgegenstand, Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Pflichten ist der Sitz von Luftkontor Berlin GmbH Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz des Lieferanten. Auch bei Verträgen mit Auslandsberührungen unterliegt diese Beziehung zwischen den Vertragspartnern der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweise
Telefonisch erteilte Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Wir haften nicht für den vom Käufer in Aussicht genommenen Verwendungszweck. Die Beratungen erfolgen in der Regel kostenlos aufgrund besten Wissens und unter Berücksichtigung einschlägiger Normvorschriften. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Soweit Zeichnungen zur Verfügung gestellt werden, gelten diese lediglich als Erläuterungsskizzen.
Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird je nach Vorfall abzüglich von mindestens 30% Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffte Ware ist ausgeschlossen.
Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Bestellers. Die Lieferung erfolgt unserseits durch Spediteur, Bundesbahn, Post oder Paketdienst unfrei. In Ausnahmefällen werden von uns Postversandgebühren verauslagt und in Rechnung getrennt ausgewiesen (Flexible Rohre werden vom Spediteur nicht befördert).
Für Lieferungen unter 25,00 € wird außer bei Barzahlung ein Mindermengenzuschlag von 5,00 € berechnet.
Im Interesse technischer Weiterentwicklungen behalten wir uns das Recht vor - auch ohne Vorankündigungen - geänderte Produkte zu liefern.
Die graphische Gestaltung unser Verkaufsunterlagen, einschließlich der Darstellung von Artikeln, Einbauarten, usw. sind unser geistiges Eigentum. Nachdrucke auch auszugsweise oder in veränderter Form sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet.
Eine Haftung für Druckfehler und Druckmängel wird ausgeschlossen.