Sehr geehrte Kunden,

Wir bitten Sie, dass Sie ab dem 01.02.2024 einen Teuerungszuschlag von 4,2% auf die angegebenen Listenpreise aufschlagen. Aufgrund technischer Probleme, ist eine automatische Berechnung derzeit leider nicht möglich.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der entsprechenden Anpassung der Listenpreise. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Luftkontor Filter-Shop Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Ein Vertrag zwischen Besteller und Lieferant kommt nur dann zustande, wenn diese Verkaufs- und Lieferbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Weder das Schweigen des Lieferanten auf der Einbeziehung entgegenstehender Erklärungen des Bestellers noch die Vornahme von Vertragserfüllungshandlungen ist als Annahme eines Vertragsangebotes zu anderen als den nachfolgenden Verkaufs und Lieferbedingungen auszulegen. Einkaufsbedingen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Lieferant ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    2. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    Alle Angebote des Lieferanten erfolgen freibleibend, die Annahme einer Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Technische Abweichungen von den bestellten Gegenständen sind den übersandten Katalogen, technischen Unterlagen usw. zu entnehmen. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.
  3. Preise
    Die angegebenen Preise werden aufgrund der am Tag der Angebotsabgabe bestehenden Lohn- und Materiakosten binnen 3 Monaten nach Angebotsabgabe berechnet. Erhöhen sich die Lohn- und Materialkosten binnen 3 Monaten nach Angebotsabgabe, ist der Lieferant berechtigt, die am Tage der Lieferungen nach den erhöhten Gestehungskosten berechneten Preise zu verlangen.
  4. Zahlung und Aufrechnung
    1. Die Zahlung ist nach Vereinbarung im genannten Zahlungsziel zu tätigen.
    2. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Lieferant Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz verlangen, falls der Besteller nicht nachweist, dass der wirklich entstandene Verzugsschaden geringer ist.
  5. Gefahrübergang
    Die Gefahr für den Liefergegenstand geht mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung, Schadenersatzansprüche gegen den Frachtführer sind vom Besteller geltend zu machen.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle gelieferten Gegenstände bleiben bis zum vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten (Kontokorrentvorbehalt).
    2. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern. In diesem Fall tritt der Besteller die aufgrund der Veräußerung entstehenden Forderungen im Voraus an den Lieferanten ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist, bis zur Höhe der ihm gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist untersagt. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Besteller verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung bekanntzugeben und den Lieferanten die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Nachweise zu geben.
    3. Bei Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Lieferant Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Lieferanten gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware (Verarbeitungs- und Vermischungsklausel).
    4. Übersteigt der Wert der dem Lieferanten gegebenen Sicherheiten seine Forderungen um mehr als 20% ist der Lieferant auf Verlangen verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben.
  7. Untersuchungs- und Rügepflicht
    Der Besteller hat den Liefergegenstand spätestens 8 Tage nach Erhalt zu untersuchen und dem Lieferanten binnen weiterer 2 Tage erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die frist- und formgerechte Mängelrüge, gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dies dem Lieferanten schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt der Liefergegenstand auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt.
  8. Gewährleistung
    1. Der Lieferant leistet Gewähr für die fehlerlose Beschaffenheit des Liefergegenstandes entsprechend den Katalogangaben.
    2. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind beschränkt auf die kostenlose Ersatzlieferung eines mangelfreien Liefergegenstandes. Darüber hinaus hat der Besteller aufgrund des Mangels keine Ansprüche gegen den Lieferanten, insbesondere nicht auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten oder des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens. Lediglich beim Fehlen einer schriftlichen zugesicherten Eigenschaft leistet der Lieferant Schadensersatz bis zur Höhe des Werts des Liefergegenstandes.
    3. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate nach Lieferung.
  9. Ansprüche gegen Dritte, Fremdfabrikate
    Für alle Liefergegenstände oder Teile dieser Liefergegenstände, die nicht vom Lieferanten hergestellt wurden, gelten die allgemeinen Verkaufs,- Lieferungs- und Gewährleistungsvorschriften der betreffenden Hersteller, soweit der Lieferant dem Besteller Hersteller ausdrücklich benannt hat.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsgegenstand, Rechtswahl
    Erfüllungsort für alle Pflichten ist der Sitz von Luftkontor Berlin GmbH Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz des Lieferanten. Auch bei Verträgen mit Auslandsberührungen unterliegt diese Beziehung zwischen den Vertragspartnern der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  11. Hinweise
    1. Telefonisch erteilte Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Wir haften nicht für den vom Käufer in Aussicht genommenen Verwendungszweck. Die Beratungen erfolgen in der Regel kostenlos aufgrund besten Wissens und unter Berücksichtigung einschlägiger Normvorschriften. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Soweit Zeichnungen zur Verfügung gestellt werden, gelten diese lediglich als Erläuterungsskizzen.
    2. Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand und nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird je nach Vorfall abzüglich von mindestens 30% Kostenanteil gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffte Ware ist ausgeschlossen.
    3. Der Versand erfolgt auf eigene Gefahr des Bestellers. Die Lieferung erfolgt unserseits durch Spediteur, Bundesbahn, Post oder Paketdienst unfrei. In Ausnahmefällen werden von uns Postversandgebühren verauslagt und in Rechnung getrennt ausgewiesen (Flexible Rohre werden vom Spediteur nicht befördert).
    4. Für Lieferungen unter 25,00 € wird außer bei Barzahlung ein Mindermengenzuschlag von 5,00 € berechnet.
    5. Im Interesse technischer Weiterentwicklungen behalten wir uns das Recht vor - auch ohne Vorankündigungen - geänderte Produkte zu liefern.
      Die graphische Gestaltung unser Verkaufsunterlagen, einschließlich der Darstellung von Artikeln, Einbauarten, usw. sind unser geistiges Eigentum. Nachdrucke auch auszugsweise oder in veränderter Form sind nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet.
      Eine Haftung für Druckfehler und Druckmängel wird ausgeschlossen.