Allgemeine Einkaufsbedingungen der Luftkontor Berlin GmbH

  1. Allgemeines
    1. Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Verträge mit unseren Lieferanten. Sie gelten ausschließlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
    3. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Lieferanten, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  1. Bestellung und Auftragsbestätigung
    1. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) erteilt wurden.
    2. Der Lieferant hat jede Bestellung innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Erfolgt keine Bestätigung, behalten wir uns das Recht vor, die Bestellung kostenfrei zu widerrufen.
  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
    2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto oder innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto.
    3. Rechnungen sind mit Angabe der Bestellnummer und des Lieferdatums an unsere Buchhaltung zu senden. Zahlungsverzögerungen aufgrund fehlerhafter Rechnungen gehen nicht zu unseren Lasten.
  1. Lieferung und Lieferverzug
    1. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Ist eine Verzögerung abzusehen, hat uns der Lieferant unverzüglich schriftlich zu informieren.
    2. Im Falle eines Lieferverzugs sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe von 0,2 % des Auftragswertes pro Werktag, maximal 5 % des Gesamtauftragswertes, zu verlangen.
    3. Teillieferungen sind nur nach vorheriger Zustimmung zulässig.
    4. Die Gefahr geht erst mit der ordnungsgemäßen Annahme der Ware an unserem Standort auf uns über.
  1. Gewährleistung und Mängelansprüche
    1. Der Lieferant gewährleistet, dass die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht.
    2. Die gesetzliche Mängelhaftungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung.
    3. Mängelanzeigen können innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung erfolgen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
    4. Bei mangelhafter Lieferung sind wir berechtigt, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Alle hierdurch entstehenden Kosten trägt der Lieferant.
  1. Haftung und Produkthaftung
    1. Der Lieferant haftet im gesetzlichen Umfang für Schäden, die durch fehlerhafte Lieferung oder Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen.
    2. Der Lieferant hat eine angemessene Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen und uns dies auf Verlangen nachzuweisen.
  1. Geheimhaltung und Datenschutz
    1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
    2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist unser Geschäftssitz.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Firmensitz, sofern der Lieferant Kaufmann ist.
    3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2025